Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel und Gaststättengewerbe (Lt. DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer er abgeschlossen wurde. 3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft, dem Gast Schadensersatz zu leisten/ oder Ersatz Wohnraum zu stellen. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendung.
Diese Einsparung betragen :
10% des Preises bei Ferienwohnung
20% des Preises bei Übernachtung mit Frühstück
30% des Preises bei Übernachtung mit Halbpension
40% des Preises bei Übernachtung mit Vollpension
5. Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme die freigestellte Unterkunft baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der gezahlten Schadenssumme zu verrechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bis zur anderweitig Vergabe hat der Gast den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. 6. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und auch für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB
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Gerichtsstand für beide ist die Stadt Norden
Haus Robinson, Gabriele Hahn, Siedlung 23, 26571 Juist